Masterstudiengang Chemieingenieurwesen
Für diesen Studiengang gibt es ein Eignungsverfahren, das den Zugang zum Masterstudiengang regelt. Bewerbungen sind zum Winter- und Sommeremester möglich. Für das Wintersemester endet die Bewerbungsfrist am 31. Mai und für das Sommersemester am 15. Januar (für Bewerbungen ab Sommersemester 2016) eines jeden Jahres.
Bitte beachten: Für den Masterstudiengang wurde eine neue Fachprüfungsordnung wirksam (siehe Link unten). Diese neue FPSO gilt nur für Studierende, die das Masterstudium ab dem WS 21/22 begonnen haben. Studierende in der alten FPSO können in die neue Prüfungsordnung nicht wechseln.
Informationen zur Master's Thesis auslaufender Master CIW
Die Aspekte hier sind in weiten Grenzen identisch wie dies zur Thesis im Bachelorstudium bereits dargestellt ist. Sie werden dennoch in Gänze dargestellt.
Ohne Zulassung darf keine Thesis begonnen werden.
Ab Erreichen von 60 ECTS und erfolgreichem Ablegen wenigstens einer Semesterarbeit/Forschungspraktikum dürfen Sie die vorzeitige Zulassung zur Master's Thesis beantragen.Sie müssen die Master's Thesis beginnen, wenn Sie alle anderen Leistungen erfolgreich abgelegt haben. Sie müssen innerhalb von sechs Wochen die Thesis beginnen. Es gelten dafür die Prüfungstermine für die Leistungen, nicht die Bekanntmachung der Ergebnisse. Auch hierfür beantragen Sie die Zulassung zur Master’s Thesis.
Antragstellung auf Zulassung erfolgt jeweils per formloser Email beim Studien- und Prüfungsbüro CIW. (heidi.holweck@ch.tum.de)
Hierbei bitte im Betreff angeben: Zulassung Thesis „Nachname“.
Die Zulassung sollte ca. 2 Wochen vor geplantem Beginn der Thesis beim Studien- und Prüfungsbüro CIW beantragt werden. Bitte unbedingt den betreuenden Lehrstuhl aufgeben und, wenn möglich, den Namen des betreuenden wissenschaftlichen Mitarbeiters am AK.
Ab Januar 2023 wird die Zulassung dann per PDF an die Studierenden geschickt, die diese beim betreuenden Lehrstuhl vorlegen müssen. Sie reichen die Zulassung an den betreuenden Lehrstuhl weiter, der dann die Anmeldung beim Prüfungsausschuss CIW veranlasst.
Sie dürfen die Thesis an allen Lehrstühlen der früheren Fakultät für Chemie ablegen. An der School of Engineering and Design stehen Ihnen die Lehrstühle der ehemaligen Fakultät MW sowie der Lehrstuhl der Siedlungswasserwirtschaft an der ehemaligen Fakultät BGU frei; am Campus Straubing der Lehrstuhl von Prof. Burger – generell vorausgesetzt die Thematik entspricht dem Ausbildungs-/Berufsbild eines Chemieingenieurs.
Die fertige Thesis reichen Sie bitte fristgerecht per Email beim Studien- und Prüfungsbüro CIW unter der Emailanschrift ciw@ch.tum.de ein. Auch hier im Betreff bitte angeben: Abgabe Thesis und Nachname. Nach Prüfung aller Formalitäten bestätig das Prüfungsbüro CIW dem betreuenden Lehrstuhl die fristgerechte Abgabe der Thesis.
In welcher Form (Soft- oder Hardcopy) der betreuende Lehrstuhl ein Exemplar der Thesis fordert, müssen die Studierenden direkt am Lehrstuhl erfragen.
Sie dürfen die Thesis an allen Lehrstühlen der Fakultät für Chemie ablegen. An der School of Engineering and Design stehen Ihnen die Lehrstühle der ehemaligen Fakultät MW sowie der Lehrstuhl der Siedlungswasserwirtschaft an der ehemaligen Fakultät BGU frei; am Campus Straubing der Lehrstuhl von Prof. Burger – generell vorausgesetzt die Thematik entspricht dem Ausbildungs-/Berufsbild eines Chemieingenieurs.
Eine Durchführung der Thesis in der Industrie ist hier zulässig. Voraussetzung ist allerdings, dass eine Betreuung und verantwortliche Notenvergabe durch einen Hochschullehrer der Fakultät für Chemie oder der zugelassenen Prüfer der School of Engineering and Design erfolgt.
Vortrag zur Master's Thesis
Die Prüfungsordnung sieht für die Thesis einen Vortrag zwingend vor. Er fließt jedoch nicht in die Benotung ein. Bitte hierbei unbedingt beachten: Dieser Vortrag muss innerhalb der Bearbeitungszeit von sechs Monaten gehalten werden. Kann das nicht realisiert werden, muss allein hierfür ein Verlängerungsantrag für die Thesis gestellt werden. Aber auch hier bitte beachten, dass eine Verlängerung (nicht nur wegen des Vortrags) nur einmal beantragt werden kann.
Formalia zur Master's Thesis
Arbeitsumfang 30 ECTS = 900 Stunden Bearbeitungszeit, längstens 6 Monate
Weiterhin bitte beachten:
- Antrag (downloadbar im Formularbereich) auf eine einmalige Verlängerung um max. die Hälfte der vorgesehenen Bearbeitungszeit nur aus Gründen, die nicht in der Verantwortung des Studierenden liegen, möglich. Urlaub des Betreuers, Klausuren oder ähnliches werden nicht als Gründe anerkannt.
- Das Studien- und Prüfungsbüro bestätigt die Verlängerung nicht. Es erfolgt lediglich Kontaktaufnahme im Falle von Ablehnung oder Änderung der angegebenen Fristen.
- Auf dem Deckblatt ist die Arbeit mit „Master’s Thesis“ bezeichnet, nicht mit Masterarbeit. Ein Zusatz sinngemäß wie "... zur Erlangung des Grads Master of Science" ist nur korrekt, wenn die Thesis tatsächlich die letzte noch nötige Leistung im Studiengang darstellt.
- Die Thesis enthält eine Selbständigkeitserklärung mit Unterschrift des Studierenden
- Krankheit, Unfall unterbricht die Bearbeitungszeit der Thesis. Hierzu müssen Sie unverzüglich bei Beginn einer Krankheit am ersten Tag sowohl den betreuenden Lehrstuhl als auch das Studien- und Prüfungsbüro über die Krankheit informieren. Das Attest ist unverzüglich beim Studien- und Prüfungsbüro digital einzureichen. Die Arbeit wird bis zum Ablauf der Krankmeldung unterbrochen und die Frist läuft ab Wiederaufnahme weiter. Das Studien- und Prüfungsbüro teilt Ihnen das neue Abgabedatum mit.
Informationen zur Master's Thesis laufender Master CIW
Ab Erreichen von 90 ECTS erfolgt die Anmeldung zur Master's THesis. Hierzu senden die Studierenden bitte eine Email an das Studien- und Prüfungsbüro CIW mit der Bitte um Anmeldung der Thesis. Die Nennung des betreuenden Lehrstuhls ist hier unbedingt erforderlich.
Das vorbereitete Anmeldeformular wird vom Studien- und Prüfungsbüro direkt an die Studierenden geschickt.
Alle weiteren Vorgaben/Formalitäten entsprechend dem auslaufendem Master CIW
Weitere Informationen:
- Fächerübersicht ab WS 2015/16
- Fachprüfungsordnung (bis Sommersemester 2014), Neufassung der Satzung vom 15.1.2015 (gültig für Studium ab 1.10.2014)
1. Änderungssatzung vom 3.9.2015 (gültig für Studium ab 1.10.2015),
siehe dazu auch die Allgemeine Prüfungsordnung (Portalseiten der TUM). - Bestätigungen zum Industriepraktikum siehe Praktikantenstelle
- Studienberatung
- Forschungspraktika/Semesterarbeiten
- Industriepraktikum: Für das Industriepraktikum im auslaufenden Master gibt es keine eigene Satzung. Die downloadbare Form unter dem Link der Praktikantenstelle deckt beide Studiengänge ab.
Bitte unbedingt beachten: Öfters wird ein Teil oder gar das gesamte Bachelor-Industriepraktikum mit dem Masterpraktikum als ein großer Block in einem Unternehmen absolviert. Das ist zulässig. Siehe hierzu auch die Hinweise zum Industriepraktikum.