Bachelorstudiengang Biochemie NEU (ab WS 2019/20)
Regelstudienzeit: 6 Semester (inkl. Bachelor’s Thesis)
Eine schematische Übersicht über den Bachelorstudiengang Biochemie finden Sie hier.
Prüfungsrechtliche Grundlage für den Bachelorstudiengang Biochemie ist die „Fachprüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Biochemie an der Technischen Universität München“ vom 6. August 2018, abgekürzt FPSO.
In Anlage 1 zur FPSO sind alle Prüfungsmodule inkl. Credit Points, Gewichtungsfaktoren und weiteren Details aufgelistet. Diese Module und ihre Bestandteile sehen Sie auch in Ihrem TUMonline Studienkonto, wenn Sie unter „Studienstatus/Studienplan“ den sog. „Curriculum Support“ (auch „Studienbaum“ genannt) aufklappen.
Was in der FPSO nicht näher ausgeführt wird, regelt die übergeordnete „Allgemeine Prüfungs- und Studienordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge an der Technischen Universität München“ in der Änderungsfassung von 29. Oktober 2012, abgekürzt APSO.
Das Modulhandbuch zum Bachelorstudiengang Biochemie finden Sie in Ihrem TUMonline-Account, indem Sie im Studienbaum des Bachelorstudiengangs auf das kleine Buch-Symbol neben "[20181] Bachelor Biochemie" klicken.
Grundlagen nach § 38 Abs 2. FPSO
Mindestens eines der aufgeführten Module muss bis zum Ende des 2. Semesters erfolgreich abgelegt sein:
Modultitel | Inhalte | GF | ECTS |
---|---|---|---|
Anorganische Chemie*** | V, P, S | 5:4 (V:P/S) | 9 Cp |
Biochemie 1*** | V, P, S | 1:1 (V:P/S) | 8 Cp |
Math. Methoden der Chemie 1 | V, Ü | 1 | 5 Cp |
Einführung in die Physik und Statistik | V, Ü | 1 | 7 Cp |
Biochemie 2 | V, P | 1 | 8 Cp |
Human- und Tierphysiologie | V | 1 | 6 Cp |
Einführung in die Biotechnologie | V, S | 1 | 6 Cp |
Aufbau u. Struktur org. Verbindungen | V, Ü | 1 | 5 Cp |
Mikrobiologie | V, P | 1 | 6 Cp |
GF = Gewichtungsfaktoren; Cp = Credit Points
V = Vorlesung; Ü = Übung(en); P = Praktikum; S = Seminar
***Die Module "Anorganische Chemie" und "Biochemie 1" sind nur bestanden, wenn jede Modulteilprüfung bestanden ist.
Versuchen Sie, den Prüfungsrhythmus in den ersten beiden Semestern besonders konsequent einzuhalten! Nicht angemeldete, versäumte oder nicht bestandene Prüfungen führen in Folge zu höherer Prüfungsdichte und immensem Zeitdruck. Bitte bedenken Sie auch, dass Prüfungstermine nur im regulär vorgesehenen Prüfungszeitraum überschneidungsfrei geplant werden können: Wer Prüfungen auf Folgesemester schiebt, riskiert Terminkollisionen von Prüfungen.
Sollten Sie aus nicht planbaren, triftigen Gründen zu einem Prüfungsversuch verhindert sein (z.B. durch Erkrankung), so ist dies innerhalb von drei Werktagen nach der versäumten Prüfung dem Studienbüro Biochemie anzuzeigen und ein ärztliches Attest vorzulegen. Dadurch stellen Sie sicher, dass der angemeldete Prüfungsversuch aus prüfungsrechtlicher Sicht nicht gewertet wird.
Moduldetails (Inhalte, Gewichtungsfaktoren, Prüfungsform und -dauer etc.) entnehmen Sie bitte der Anlage 1 zur FPSO bzw. Ihrem TUMonline Studienkonto.
Modultitel | ECTS |
---|---|
Bioinformatik für Biowissenschaften I | 5 Cp |
Reaktivität organischer Verbindungen | 5 Cp |
Praktikum Biologische Chemie | 8 Cp |
Physikalische Chemie 1 | 7 Cp |
Einführung in die Genetik | 5 Cp |
Biochemie 3 | 8 Cp |
Physikalische Chemie 2 | 5 Cp |
Praktikum Zelluläre Biochemie | 6 Cp |
Biochemische Analytik | 6 Cp |
Immunologie | 6 Cp |
Molekularbiologie | 6 Cp |
Biophysik | 7 Cp |
Biophysikalische Chemie | 5 Cp |
Rezeption wissenschaftlicher Literatur | 5 Cp |
Klinische Chemie | 3 Cp |
Pharmakologie und Toxikologie | 5 Cp |
Forschungspraktikum | 6 Cp |
Grundlagen des Patentrechts | 2 Cp |
Bioanorganische Chemie | 5 Cp |
Grundsätzlich ist jede Prüfungsanmeldung in TUMonline verbindlich. An- und Abmeldungen sind nur innerhalb der von den Modulverantwortlichen festgelegten An- und Abmeldefristen vorgesehen. Daher ist jede*r TUM Studierede*r selbst dafür verantwortlich, sich regelmäßig über das aktuelle Prüfungsangebot zu informieren und sich rechtzeitig anzumelden.
Der häufigste "Prüfungsrücktritt aus anerkanntem Grund" ist eine erkrankungsbedingte Prüfungsunfähigkeit. Dazu zählt "in Zeiten von Corona" auch eine Quarantäne-Anordnung. In diesem Fall ist innerhalb von drei Werktagen (MO-FR, SA und SO zählen im Lehrbetrieb nicht als Werktage) nach der versäumten Prüfung ein ärztliches Attest bzw. eine AU/ Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung im Studienbüro Biochemie einzureichen, zusammen mit einem kurzen, formlosen Antrag auf Prüfungsrücktritt aus anerkanntem Grund. Bitte geben Sie Ihre Matrikel-Nr. und die betroffene*n Prüfung*en an, um die Daten abzusichern. Sie können Antrag und Attest entweder per Post schicken, in Papierform in den Briefkasten des Studienbüros Biochemie einwerfen oder gut leserliche Scans per Email schicken. - Bitte nichts direkt an die Prüfenden schicken! (So bleibt auch die Diskretion gewahrt.)
Darüberhinaus gibt es auch andere nicht planbare, unverschuldete Vorkommnisse, die eine Prüfungsteilnahme verhindern, wie "höhere Gewalt", z.B. umgestürzte Bäume nach einem Sturm, die Bahngleise blockieren. Auch in diesem Fall können Sie einen Antrag auf Prüfungsrücktritt aus anerkanntem Grund stellen, sofern Sie einen dazu passenden Beleg vorlegen können.
Ein Prüfungsrücktritt aus anerkanntem Grund wird in TUMonline mit einem "Q" angezeigt. Es erfolgt also keine Prüfungsabmeldung! Nur so wird der tatsächliche Anmelde- und Rücktrittsvorgang korrekt und auch Jahre später nachvollziehbar abgebildet.
Grundsätzlich gilt nach § 10 APSO:
Um die in der FPSO festgelegte Regelstudienzeit möglichst einzuhalten, haben Studierende zielgerichtet zu studieren, d.h. sie sollen die dem jeweils aktuellen Semester zugeordneten Prüfungen des Studiengangs ablegen.
Die Wiederholung von Prüfungen in Pflichtmodulen im Bachelorstudiengang Biochemie ist in § 24 APSO und in § 44 FPSO geregelt.
§ 24 Abs. 1 Satz 1 und 2 APSO
"Ist eine Modulprüfung in einem Pflichtmodul nicht bestanden, so muss diese Modulprüfung wiederholt werden. Die Wiederholungsprüfung ist in der Regel innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses abzulegen."
Das bedeutet: Wenn ein Pflichtmodul (trotz Ausgleichsberechnung) wegen einer nicht bestandenen Modul(teil)prüfung nicht bestanden ist, muss der nicht bestandene Teil zum nächstmöglichen Prüfungsversuch wiederholt werden. Die Wiederholung kann zeitnah zu Beginn des Folgesemesters erfolgen, aber auch erst im nächsten Hauptprüfungszeitraum zum Ende des Folgesemesters! Die Prüfungshoheit liegt beim Anbieter, d.h. bei dem jeweiligen Lehrstuhl/ der jeweiligen Fakultät.
Module, die nur aus einer Prüfungsleistung bestehen (d.h. ohne Ausgleichsberechnung), müssen bis zum Bestehen wiederholt werden, um das Studienziel zu erreichen. Dabei ist jeder angebotene Prüfungsversuch wahrzunehmen.
Studierende sind verpflichtet, sich eigenverantwortlich und selbständig wie regelmäßig in TUMonline und ggf. bei den Prüfungsverantwortlichen über das Angebot an Wiederholungsmöglichkeiten zu informieren und sich fristgerecht anzumelden. Dies gilt insbesondere für fakultätsfremde Prüfungen.
Nachteile und Risiken, die durch das Nichtbestehen und Wiederholen, aber auch durch das zeitliche "Schieben" von Prüfungen entstehen, sind hinzunehmen, wie z.B. höhere Prüfungsdichte, Terminkollisionen, Zeitverluste. Wer aus triftigen, nicht planbaren Gründen im Prüfungsfortschritt behindert wird, sollte Rücksprache mit dem Prüfungsausschuss für Biochemie nehmen und sich beraten lassen.
Sonderfall "Notenverbesserung" in durch Ausgleichsberechnung bestandenen Modulen:
§ 44 Abs. 1 Satz 3 FPSO
"Nicht bestandene Modulteilprüfungen von bestandenen Modulen können gemäß § 24 Abs. 10 Satz 5 APSO auf Antrag des Studierenden zur Notenverbesserung einmal wiederholt werden. Der Antrag auf Teilnahme an der Wiederholungsprüfung ist innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses zu stellen."
§ 24 Abs. 4 Satz 1 und 2 APSO
"Die Wiederholung ist auf die nicht bestandene Prüfungs- oder Studienleistung beschränkt. Bestandene Prüfungen können ... zur Notenverbesserung nicht wiederholt werden."
Das bedeutet: Nur nicht bestandene Modulteile können auf Antrag zum nächstmöglichen Prüfungsversuch zum Zwecke der Modulnotenverbesserung wiederholt werden. Es ist ein schriftlicher, formloser Antrag beim Prüfungsausschuss für Biochemie über das Studienbüro Biochemie zu stellen, wichtig ist dabei das Timing:
- Liegt der Wiederholungsversuch VOR dem nächsten amtlichen Prüfungsbescheid, gilt die eigenständige Anmeldung zum Wiederholungsversuch in TUMonline als genehmigter Antrag.
- Liegt der Wiederholungsversuch NACH dem nächsten amtlichen Prüfungsbescheid, muss rechtzeitig vorher der Antrag gestellt werden, damit die nicht bestandene Modul(teil)prüfung aus der Modulberechnung abgehängt werden kann, um nicht verbescheidet zu werden. Amtliche Prüfungsbescheide schreiben die Modulprüfungsergebnisse fest!
Bestandene Modul(teil)prüfungen können zum Zwecke der Modulnotenverbesserung nicht wiederholt werden. (Dies gilt auch für während des auslaufenden Bachelorstudiums vorgezogene Masterprüfungen!)
Sonderfall Wahlmodule:
Hier gilt nach § 24 Abs. 5 Satz 1 und 2 APSO: "Nicht bestandene Prüfungen in einem Wahlmodul können wiederholt werden. Diese können aber auch durch eine bestandene Prüfungsleistung in einem anderen Wahlmodul ersetzt werden."
Nach Auswertung des Prüfungszeitraums für Wiederholungsprüfungen erhalten Sie regelmäßig ein Mal pro Semester (WiSe: Versand im Mai; SoSe: Versand im November) vom TUM Center for Study und Teaching, Zentrale Prüfungsangelegenheiten Garching - umgangssprachlich bekannt als "Prüfungsamt Garching" - einen amtlichen digitalen Prüfungsbescheid, der Sie über Ihren Studienfortschritt informiert und Ihre bisherigen Leistungen in einem Kontoauszug dokumentiert. Diesem Prüfungsbescheid geht eine Überprüfung Ihres Studienfortschritts (Studienfortschrittskontrolle nach § 10 (3) APSO) durch den Prüfungsausschuss für Biochemie zuvor. Nach APSO müssen Sie
- bis zum Ende des 3. Fachsemesters mindestens 30 Credit Points (Cp)
- bis zum Ende des 4. Fachsemesters mindestens 60 Cp
- bis zum Ende des 5. Fachsemesters mindestens 90 Cp
- bis zum Ende des 6. Fachsemesters mindestens 120 Cp
- bis zum Ende des 7. Fachsemesters mindestens 150 Cp
- bis zum Ende des 8. Fachsemesters mindestens 180 Cp erreicht haben.
Bitte verinnerlichen Sie, dass es sich hier um Minimum-Vorgaben handelt und es Credit Points nur auf vollständig absolvierte Module gibt!
Aktueller Modulverantwortlicher: Dr. Martin Haslbeck
Das Forschungspraktikum im Bachelorstudiengang Biochemie sollten Sie für einen der vorlesungsfreien Zeiträume zwischen dem 3. und 6.Semester planen.
Es handelt sich um ein 4-wöchiges Forschungspraktikum (ganztags) in der Biochemie oder Organischen Chemie unter Anleitung und Betreuung durch eine/n wissenschaftliche/n Mitarbeiter/in. Bearbeitet wird ein aktuelles Forschungsthema des jeweiligen Arbeitskreises (AK).
Wichtig: Sie selbst bewerben sich in Eigeninitiative und selbständig um einen Forschungspraktikumsplatz, sprechen Thema, Zeitraum, Ressourcenverfügbarkeit selbst mit dem AK ab. Wer trotz eigener Bemühungen Probleme bei der Suche nach einem Forschungspraktikumsplatz hat, kann sich an Herrn Dr. Haslbeck zur Unterstützung bei der Vermittlung wenden.
Das Forschungspraktikum ist möglich bei folgenden Dozent/innen und ihren AKs:
Department Chemie/IAS | Department Physik |
Prof. Bach | Prof. Bausch |
Prof. Boekhoven | Prof. Dietz |
Prof. Brück | Prof. Rief |
Prof. Buchner | Prof. Simmel |
Prof. Casini | Fakultät Maschinenwesen |
Prof. Eisenreich | Prof. Berensmeier |
Prof. Feige | Prof. Lieleg |
Prof. Groll | Prof. Weuster-Botz |
Prof. Hagn | WZ Weihenstephan |
Prof. Hauer | Prof. Kapurniotu |
Prof. Heiz | Prof. Langosch |
Prof. Hess | Prof. Liebl |
Prof. Hintermann | Prof. Skerra |
Prof. Kessler | |
Prof. Nedialkova | |
Dr. Plitzko (EM) Prof. Reif | |
Prof. Sattler | Externe AKs |
Dr. Dr. Schütz | Prof. Adamski |
Prof. S. Sieber | (Genome Analysis Center Neuherberg) |
Prof. Weinkauf | Dr. Bracher |
Prof. Zeymer | (MPI für Biochemie Martinsried) |
Praktika aus der Liste der AKs sind nicht genehmigungspflichtig, eine Anmeldung beim Modulverantwortlichen oder in TUMonline ist nicht vorgesehen.
Abweichungen vom Regelfall, z.B. Forschungspraktika in nicht gelisteten AKs, sind in Absprache mit Herrn Dr. Haslbeck genehmigungsfähig bzw. müssen im Zweifelsfall durch einen schriftlichen (formlosen) Antrag beim Prüfungsausschuss für Biochemie beantragt und genehmigt werden.
Neben einer Ausarbeitung ist im Regelfall auch ein Vortrag zu halten; je nach AK sind in Absprache mit dem Modulverantwortlichen auch Variationen/Abweichungen möglich.
Nach Ableistung des Forschungspraktikums ist der vom Betreuenden ausgefüllte Beurteilungsbogen an den Modulverantwortlichen (oder das Studienbüro Biochemie) zu senden. (Das dafür vorgesehene Formular gibt es auch im Download von der Biochemie-Webseite unter „Formulare“)
Gemäß § 46 der FPSO müssen Sie zum Erreichen des Studienziels eine Bachelor's Thesis anfertigen.
Wie beim Forschungspraktikum ist hier Eigeninitiative gefordert: Sie suchen sich Ihr Thema selbständig, d.h. Sie erkundigen sich in den für Sie interessanten Lehreinheiten, fragen in einschlägigen Forschungsgruppen nach potenziellen Themen und Verfügbarkeit von Betreuungskapazitäten. Manche Arbeitskreise veröffentlichen hierzu auch Themen auf ihren Webseiten.
Themensteller können "fachkundige Prüfende" der TUM-Fakultäten Chemie, WZW, Physik, Maschinenwesen oder Medizin sein. Als "fachkundig Prüfende" gelten Hochschullehrer (ProfessorInnen inkl. Junior-Fellows) sowie Lehrbeauftragte (z.B. PrivatdozentInnen), die im Studiengang Biochemie lehren.
Zulassungsvoraussetzung sind mind. 120 Credit Points im Studium sowie das nachweislich abgeleistete Forschungspraktikum. Entgegen des Wortlauts der FPSO wird jedoch kein "Zulassungsbescheid" versandt. Stattdessen erfolgt die Beantragung und Genehmigung der Bachelor’s Thesis mittels des dafür konzipierten Anmeldeformulars – und zwar vor Aufnahme der Bachelorarbeit.
Wenn alle Voraussetzungen und Formalia geprüft und die Bachelor’s Thesis genehmigt wurde, erhält die/der Antragstellende vom Studienbüro Biochemie eine Anmeldebestätigung per Email mit Festlegung des offiziellen Abgabedatums und wichtigen Hinweisen zur Abgabe.
Die Bearbeitungsfrist von Themenausgabe bis Abgabe beträgt maximal 12 Wochen. Falls während der Bearbeitung triftige, nicht planbare Hinderungsgründe eintreten, so kann auf schriftlichen (formlosen) Antrag beim Prüfungsausschuss für Biochemie und unter Vorlage von Belegen zum geschilderten Sachverhalt eine Verlängerung bis max. vier Wochen beantragt werden. Feiertage, Prüfungstermine, Familienjubiläen oder ähnliches sind planbar und kein Verlängerungsgrund.
Formale Hinweise zur Abgabe:
- Bewertungsexemplar an notengebende/n Betreuer/in (verantwortliche/r Themensteller/in)
- Identisches Belegexemplar taggleich ins Studienbüro Biochemie (gedruckt, gebunden, nicht spiralisiert)
- Auf Deckblatt deutscher und englischer Titel (geeignet für wörtliche Übernahme ins Zeugnis) - Muster siehe unten.
- Ausdrücklicher Wunsch des Prüfungsausschusses für Biochemie: Abstract bzw. Kurzzusammenfassung voranstellen (Thesis Deutsch: Abstract auf Englisch; Thesis Englisch: Kurzzusammenfassung auf Deutsch).
- Eidesstattliche Versicherung, dass Sie die Arbeit selbständig angefertigt haben, mit Unterschrift.
Das Muster-Deckblatt für Abschlussarbeiten finden Sie hier.
Nach ordnungsgemäßer Abgabe der Bachelor's Thesis fordert das Studienbüro Biochemie den verantwortlichen Themensteller schriftlich auf, die Arbeit zu bewerten. Hierzu ist der vom Betreuenden ausgefüllte und vom verantwortlichen Themensteller unterschriebene Beurteilungsbogen an das Studienbüro Biochemie zu senden.
Es sind mindestens drei Credits in Lehrveranstaltungen mit allgemeinbildenden Inhalten zu erbringen. - Als "allgemeinbildend" gilt im Grundsatz fast alles, was nicht naturwissenschaftlich ist, also über die Ausrichtung des sonstigen Fächerkatalogs im Bachelorstudiengangs Biochemie hinausgeht. Es bieten sich Inhalte an, die Ihr Studienprofil optimal ergänzen oder abrunden: So können z.B. geplante Auslands-Semester mit einem entsprechenden Sprachkurs vorbereitet werden. Aber auch betriebswirtschaftliche, gesellschaftspolitische, sozio-kulturelle oder künstlerische Fächer kommen in Frage.
Die Credits mit allgemeinbildenden Inhalten können demnach auch an anderen TUM Fakultäten oder sogar an fremden Hochschulen erworben werden, sofern Sie dort studienberechtigt sind (Gasthörer, internationaler Austausch etc.).
Die Belegung der Wahlmodule erfordert die Zustimmung des Prüfungsausschusses für Biochemie (Email an Dr. Haslbeck genügt). Wichtig ist, dass die Leistung mit einer Note im TUM-Format abgeschlossen wird. Kurse, die nur mit "bestanden" bewertet werden, sind nicht genehmigungs- bzw. anerkennungsfähig.
Ausgeschlossen sind: Sprachkurse in Deutsch oder in einer individuellen Muttersprache sowie Englisch-Sprachkurse bis Niveau B2 (dieses Niveau wird bereits bei Aufnahme des Studiums vorausgesetzt!).
Achtung: Sprachen, die schon während des Gymnasiums (oder an vergleichbaren Schulen, die zur Hochschulzugangsberechtigung führen) mit einer ausgewiesenen Niveaustufe abgelegt wurden, dürfen nur ab der nächsthöheren Niveaustufe fortgeführt als Wahlmodul eingebracht werden!
Zielsetzung der Wahlmodule ist immer eine Weiterentwicklung, also das Erlernen von neuen Dingen, die Ihre Gesamtqualifikation abrunden.