Module in der TUM-GS

Die TUM-Graduate School sieht in ihrer Organisation folgende Module vor, die teilweise zum Pflichtprogramm gehören, aber auch teilweise freiwillig sind:

Betreuung / Mentoring

Bereits zu Beginn des Promotionsvorhabens wählt der/die Doktorand/in eine/n Erst- und eine/n Zweitbetreuer/in (Mentor/in). Der/Die zweite/r Mentor/in muss nicht (kann aber) an der TUM prüfungsberechtigt sein; einzige formale Voraussetzung ist, dass er/sie promoviert ist. Man kann sich auch einen Mentor aus dem Alumni-Netzwerk der TUM zuteilen lassen.

Strukturierung

Mit dem Abschluss einer Betreuungsvereinbarung führen Doktorand/in und Betreuer/in strukturierende Elemente in das Promotionsvorhaben ein. Die Betreuungsvereinbarung kann jederzeit fortgeschrieben und/oder ergänzt werden. Eine Zwischenevaluation findet nach spätestens zwei Jahren statt. Dies bestätigt der Betreuer gegenüber dem Fakultätsgraduiertenzentrum. Nur mit dieser Zwischenevaluierung kann die TUM-GS den Doktoranden bei Auslandsreisen finanziell unterstützen. Die Zwischenevaluierung muss auch grundsätzlich bei der Pflichtmitgliedschaft zur Promotion nachgewiesen werden.

Internationalisierung

Jede/r Doktorand/in kann finanzielle Förderung in Höhe von bis zu 1.600 EUR * von der TUM-GS für Internationalisierung erhalten. Dazu zählen insbesondere:
• Aufenthalte an einer Forschungsinstitution oder bei einem forschenden Industrieunternehmen im Ausland,
• Präsentation der eigenen wissenschaftlichen Ergebnisse auf mehreren Tagungen mit mehrheitlich internationalen Teilnehmer(inne)n,
• gemeinsame Forschungsarbeit mit internationalen Gästen an der TUM. Diese können von (einer Gruppe von) Doktorand(inn)en eingeladen werden.

* Bei einem Forschungsaufenthalt länger als 4 Wochen kann die maximale Summe auf 3.000 EUR erhöht werden.

Publikationen

Jede/r Doktorand/in ist angehalten, Forschungsergebnisse bereits innerhalb der Promotionszeit in begutachteten Publikationen oder in Proceedings internationaler Tagungen mit Review-Verfahren zu veröffentlichen. Bei der automatischen TUM-GS-Mitgliedschaft ist grundsätzlich mindestens eine Publikation für die Promotion gefordert, für die kumulative Dissertation sind sogar zwei Erstautorenschaften nötig. In begründeten Ausnahmefällen (Patentbelange) kann auf Antrag des Erstbetreuers auf die Publikationspflicht verzichtet werden. Zur Verbesserung der Qualität der Veröffentlichungen gibt es von der TUM-GS englische Proof Reading-Möglichkeiten, die von muttersprachlichen Fachexperten durchgeführt wird. Nähere Informationen gibt es hier.

Fachliche Qualifizierung (siehe auch hier)

Während der Promotionsphase belegt jede/r Doktorand/in fachliche Veranstaltungen (Seminare, Spezialvorlesungen, Sommer-/Winterschulen etc.) im Umfang von mindestens 6 SWS (62 Stunden) über die gesamte Laufzeit der Promotion hinweg, die sich die Doktorand(inn)en entsprechend ihrer Forschungsinteressen selbst zusammenstellen. Dies muss bei der Einreichung der Promotion auch nachgewiesen werden. Dieses Pflichtpensum kann in der Regel mit den Doktorandenseminaren am Lehrstuhl erreicht werden. Darüber hinaus wird das Fakultätsgraduiertenzentrum nach Bedarf weitere, fakultätsübergreifende Angebote anbieten. Vorschläge seitens der Doktorandenschaft oder aus dem Reihen der Dozenten sind jederzeit willkommen. 

Überfachliche Qualifizierung und Vernetzung

Jede/r Doktorand/in nimmt verpflichtend an einem der dreitätigen Auftaktseminare der TUM-GS teil. Auf freiwilliger Basis stehen Seminare aus den Bereichen Ethik und Verantwortung, Innovation und Risiko, Unternehmerisches Handeln, Systemisches Denken, Kulturelle Kompetenz, Information und Kommunikation, Persönlichkeit und Selbstmanagement zur Verfügung. Auch Sprachkurse können belegt werden. Es gibt auch spezielle Angebote für Doktorandinnen und Genderkompetenz-Seminare. In der Regel ist der Besuch von bis zu acht Kurstagen kostenlos. Dazu werden die Kursgebühren nach dem Besuch des Kurses auf Antrag von der TUM-GS erstattet.